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Drogenscreening wie läuft das ab? Die Führerscheinstellen können bei Verdacht das Beibringen eines oder mehrerer Drogenscreenings oder eines ärztlichen Gutachtens mit entsprechenden Drogenscreenings verlangen. Entsprechende Drogenscreenings gibt es auch auf Auflage eines Gerichtes, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeitsamt oder einiger Arbeitgeber. Im Grunde ist der Ablauf immer gleich. Wichtig ist, dass der Proband nie abschätzen kann wann die nächste Aufforderung zur Urinabgabe sein wird. Dies geschieht durch uns in der Regel schriftlich, jedoch sind auch telefonische Einbestellungen möglich. Ist die Aufforderung beim Probanden eingegangen bleibt oft nur 36 Stunden Zeit sich im Labor einzufinden. Im Labor wird zuerst die Identität geprüft. Danach muss die Urinprobe unter Sichtkontrolle abgegeben werden. Anschließend wird die Probe noch geprüft und bei Anwesenheit des Probanden in drei Probengefäße umgefüllt. Dies sind A-, B- und C-Probe.
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Die Proben werden mit Barcode versehen und der Auftrag in die Labor-EDV eingegeben. Während die A-Probe nun analysiert wird, bleibt die B-Probe verschlossen und die C-Probe wird tiefgefroren archiviert. Bei der automatischen Analyse in entsprechenden Geräten wird die Probe durch den Barcode identifiziert und jeder Analysenschritt dokumentiert. Wenn ein positives Ergebnis vorliegt, das heißt ein Nachweis einer Droge erfolgt ist, werden weitere Untersuchungen nötig. Ein jeweils spezifisches Bestätigungsverfahren folgt. Dies kann die Gaschromatographie/Massenspektrometrie, kurz GCMS sein oder die HPLC Hochleistungsflüssigkeitschromatographie. Hierfür wird die bis dahin verschlossene B-Probe verwendet. |
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Nur wenn die Ergebnisse zusammenpassen (gegebenenfalls wird noch weitere Untersuchung durchgeführt) gilt das Ergebnis als positiv und bestätigt. Es wurde also mindestens zweimal die Droge nachgewiesen:
Somit sind Verwechslungen weitestgehend ausgeschlossen. Der menschliche Fehler minimiert.
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