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Drogenscreening im Einbestellungsverfahren |
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Damit die Untersuc hungsergebnisse als Nachweis Ihrer Drogenabstinenz gewertet werden können, sind bei der Durchführung einige Punkte zu beachten: Die Befunde werden entsprechend der behördlichen Vorgaben direkt an die betreffende Stelle weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie für Ihre Unterlagen gegen gesonderte Berechnung Befundduplikate erhalten. Zur Durchführung des Verfahrens müssen Sie uns in jedem Fall von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.
Die Urinkontrollen müssen nach kurzfristiger, für Sie nicht vorhersehbarer Terminierung erfolgen. Nach Ihrer schriftlichen oder telefonischen Einbestellung sollten Sie unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des angegebenen Zeitraumes zur kontrollierten Urinabgabe im Labor erscheinen. In der Regel stehen Ihnen nach Erhalt Ihrer Einbestellung nur 36 Stunden zur Verfügung. Terminversäumnisse oder verspätete Vorstellung zur Untersuchung sind für die beteiligten Behörden Anlass Ihre Drogenfreiheit in Zweifel zu ziehen. Teilen Sie uns deshalb mit, wie Sie telefonisch zu erreichen sind und kontrollieren Sie täglich Ihre Post. Zeiten zu denen Sie nicht erreichbar sind und eine Vorstellung zum Drogenscreening nicht möglich ist (Urlaub, Krankheit, Montageeinsatz o.ä.) übermitteln Sie uns im Voraus, sobald Ihnen die entsprechenden Termine bekannt sind. Krankheitsbedingte Verhinderungen erfordern ein ärztliches Attest, das Sie bitte umgehend an das Labor weiterleiten. Aus dem Attest muss eindeutig hervorgehen, dass Sie nicht im Labor erscheinen können. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Aus Gründen des Datenschutzes können Ihre Mitteilungen oder Anfragen die Ihr Drogenscreening‑Verfahren betreffen nur schriftlich oder persönlich hier im Labor erfolgen, nicht jedoch telefonisch. Nach Ihrer Einbestellung ist die kontrollierte Urinabgabe wochentags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr möglich und nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch. Am Untersuchungstag können Sie sich normal ernähren. Beachten Sie jedoch bitte, dass übermäßige Trinkmengen am Untersuchungstag den Urin so stark verdünnen können, dass das Ergebnis als Nachweis Ihrer Drogenabstinenz nicht mehr verwertbar ist.
Meiden Sie während des Einbestellungszeitraumes die Einnahme von Schmerz-, Husten-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Diese Medikamente enthalten zum Teil Inhaltsstoffe, die als Drogenersatzstoffe benutzt werden. Medikamente, die als einzigen Wirkstoff etwa Paracetamol (z.B. "ben-u-ron") oder ASS (z.B. "Aspirin") enthalten, sind diesbezüglich unbedenklich. Andernfalls lassen Sie sich das Präparat von Ihrem Arzt verschreiben. Eine Kopie des Rezeptes legen Sie dann bitte bei der Untersuchung vor. Verzichten Sie während des Einbestellungsverfahrens auf jeglichen Konsum von Hanfprodukten (z.B. Hanf‑Salatöl). Meiden Sie ebenso den passiven Konsum von Cannabis. Halten Sie sich deshalb nie in der Nähe von Konsumenten auf, um Ihren Abstinenznachweis nicht zu gefährden. Einige Mohnsorten verursachen unter Umständen einige Tage lang einen positiven Nachweis von Morphin. Essen Sie deshalb in der Zeit des Einbestellungsverfahrens keine größeren Mengen an Mohn, z.B. Mohnkuchen.
Preise:
Ab dem 01. Januar 2005 müssen bei allen Drogenscreening-Untersuchungen 16% Mehrwertsteuer berechnet werden!
Polytoxikologisches Drogenscreening im Urin. Einzelpreis (bei negativen Drogennachweisen) 50,00 € 16% Mehrwertsteuer 8,00 € 58,00 € Im Falle positiver Befunde, also beim Nachweis von Drogenstoffen, erfolgt ein Bestätigungstest mit einer weiteren Methode. Dabei entstehen Ihnen zusätzliche Kosten
(pro Bestätigung) 25,00 € 16% Mehrwertsteuer 4,00 € 29,00 €
Erstellung und gegebenenfalls Versand eines Duplikatbefundes (je Befund) 2,59 € 16% Mehrwertsteuer -,41 € 3,00 €
Stand Dezember 2004
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